Verbot der 2 Takter in der Schweiz??

 
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Verbot der 2 Takter in der Schweiz??

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Gepostet: 04.11.2012 - 09:19 Uhr  ·  #1
Hoi zäme.
Ich habe mich kürzlich mit Raoul über dieses Thema unterhalten.
Jetzt habe ich diese Verordung gefunden, wo die 2 Takter auf schweizer Gewässer ab 2018 verboten werden. die Frage ist nur, ob unsere Modelle auch betroffen währen??
gruss

http://www.pom.be.ch/pom/de/in…toren.html
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Re: Verbot der 2 Takter in der Schweiz??

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Gepostet: 04.11.2012 - 11:33 Uhr  ·  #2
Interessante Frage! Aber ich meine, die Antwort ist klar, denn die von Dir zitierte Verordnung sagt das folgende:

Art. 1 Geltungsbereich

1 Diese Verordnung gilt für die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern einschliesslich der Grenzgewässer.
...

Art. 2 Begriffsbestimmungen

In dieser Verordnung gelten als:

a. Fahrzeugarten

1. «Schiff» ein Wasserfahrzeug oder ein anderer zur Fortbewegung auf oder unter der Wasseroberfläche bestimmter Schwimmkörper, oder ein schwimmendes Gerät,


Modellboote sind in diesem Sinne keine Schiffe, weil sie nicht dazu dienen etwas (Personen oder Güter) auf dem Wasser fortzubewegen. Deshalb auch die folgende Bestimmung:

Art. 3 Schiffsführer

1 Auf jedem einzeln fahrenden Schiff sowie auf jedem Schlepp- oder Schubverband muss sich ein Schiffsführer befinden.


Okay, bei einem 240 cm grossen Boot könnte man sich das ja noch vorstellen, aber sonst?

Damit gilt (und ist mir auch von allen angefragten Kantonen bestätigt worden), dass die Schiffahrtsgesetzgebung für uns grundsätzlich nicht gilt. Aber eben nur grundsätzlich. Einzelne Verpflichtungen gelten auch für uns, sei es, weil es eine Frage des gesunden Menschenverstandes ist, sei es aus Gründen des Umweltschutzes. So etwa:

Art. 5 Allgemeine Sorgfaltspflicht
Der Schiffsführer vergewissert sich, ob das Befahren eines Gewässers gefahrlos möglich ist. Er passt die Fahrt den örtlichen Gegebenheiten an und trifft alle Vorsichtsmassnahmen, welche die Sorgfaltspflicht gebietet; er vermeidet insbesondere:
a. Gefährdung oder Belästigung von Menschen,
b. Beschädigung anderer Schiffe, fremden Gutes, der Ufer und der Ufervegetation oder von Anlagen jeder Art im Gewässer und an dessen Ufer,
c. Behinderung der Schifffahrt und der Fischerei,
d. Verunreinigung des Wassers oder sonstige nachteilige Veränderungen seiner Eigenschaften.

Art. 6 Verhalten unter besonderen Umständen
Der Schiffsführer trifft bei unmittelbar drohender Gefahr alle zu deren Abwendung nötigen Massnahmen, auch wenn er dabei gezwungen ist, von dieser Verordnung abzuweichen.

Art. 10 Gewässerschutz
1 Es ist verboten, Stoffe in das Gewässer einzubringen oder einzuleiten, die das Wasser verunreinigen oder dessen Eigenschaften nachteilig verändern können.
2 Sind wassergefährdende Stoffe unbeabsichtigt in das Gewässer gelangt oder drohen sie, in das Gewässer zu gelangen, benachrichtigt der Schiffsführer unverzüglich die Polizei, sofern er nicht in der Lage ist, die Gefahr oder die Verunreinigung selber zu beseitigen.
3 Wer als Schiffsführer Brennstoff, wesentliche Mengen Öl oder sonstige wassergefährdende Stoffe im Gewässer feststellt, muss die Polizei benachrichtigen.
4 Für Motoren mit Gemischschmierung darf nur biologisch abbaubares Öl verwendet werden.


Man beachte insbesondere Absatz 4!

Art. 11 Immissionsschutz
Es darf nicht mehr Lärm, Rauch, Abgas oder Geruch erzeugt werden, als bei ordnungsgemässem Zustand und sachgemässem Betrieb des Schiffes unvermeidbar ist.


Selbst wenn diese Bestimmung nicht direkt anwendbar ist (was ich annehme), gelten die entsprechenden Bestimmungen der Umweltschutzgesetzgebung. Kommt auf das Gleiche hinaus!

Hier eine interessante Bestimmung:

Art. 108 Gewässerschutz
...
3 Unter Innenbordmotoren und anderen Aggregaten sind geeignete Auffangwannen anzubringen, wenn nicht durch andere Massnahmen sichergestellt ist, dass keine wassergefährdenden Stoffe auslaufen und ins Wasser gelangen können.


Wäre eine Überlegung wert, oder? Auch bezüglich der Schmierung der Flexwelle ...

Und dann das da:

Art. 109 Betriebsgeräusch
1 Das Betriebsgeräusch eines Schiffes darf 72 dB(A) nicht übersteigen.


Ich meine nicht, dass diese Grenze für uns gilt, aber wer keinen handelsüblichen Schalldämpfer verwendet, hat ein Problem (Krachtüten & Co).

Art. 121 Allgemeines
...
3 Motoren mit Gemischschmierung dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Brennstoff nicht mehr als 2 Volumen-Prozent Öl enthält (Mischverhältnis 1:50) und wenn keine Kondensate aus dem Kurbelwellengehäuse ins Wasser gelangen können.


Unter dem Titel "Umwelt-und Gewässerschutz" könnte man das wohl auch für uns verlangen. Alles claro?

Und dann die von Fipu zitierte Bestimmung (Abs. 22):

Schiffsausweise von Schiffen, die mit 2-Takt-Fremdzündungsmotoren angetrieben werden und für die weder eine Abgas-Typengenehmigung noch eine Konformitätserklärung nach der SAV303 vorliegt, bleiben bis zum 31. Dezember 2017 gültig. Ab dem 1. Januar 2018 dürfen Schiffe, die mit 2-Takt-Fremdzündungsmotoren angetrieben werden, nur noch dann verkehren, wenn diese Motoren den Bestimmungen der SAV entsprechen.

Aber eben: Wir haben keine Schiffsausweise, weil wir keine Schiffe haben. Und folglich gibt es insofern auch kein Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Meine Folgerungen:

1) Unsere Schiffe müssen dicht sein, damit kein Benzin, Öl oder Fett ins Wasser gelangen kann.
2) Unsere Schiffe sollten im Rahmen des Möglichen leiser werden.
3) Wir müssen uns um biologisch abbaubares Öl kümmern, das den Belastungen in Verbrennungsmotoren, wie wir sie verwenden, standhält.
4) Wir fallen nach Möglichkeit nicht unangenehm auf, weil wir nicht wollen, dass sich Polizei und Gesetzgeber um uns kümmern. Unauffällig bleiben, muss diese Devise sein!
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Gepostet: 04.11.2012 - 12:00 Uhr  ·  #3
hallo

die suppe wird nie so heiss gegessen wie gekocht wird. aber diese

vorschrift gefällt mir nicht. da könnten sie uns packen. diese norm
schaffen wir nie.!!!!!!

gruss haempu

Wichtig:

Alle 2-Takt Motoren welche die Abgasgrenzwerte der EG-Richtlinie 2003/44/EG für 4-Takt Motoren nicht erfüllen, können nicht mehr zugelassen werden. zudem könnte mit ein bisschen fantasie ein
modellboot ein schwimmendes gerät sein ?????? auslegungssache???

ich werde morgen bei greenpeace auch einen umweltskandal anzeigen.
habe gestern IM coop eine büchse sardinen gekauft.

alles voller ÖL und alle fische TOT :wallb:

gruss haempu
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Re: Verbot der 2 Takter in der Schweiz??

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Gepostet: 04.11.2012 - 13:17 Uhr  ·  #4
Welche Vorschrift meinst Du? Lärm oder Öl?
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Gepostet: 04.11.2012 - 17:33 Uhr  ·  #5
hallo rauol

diese da.


Alle 2-Takt Motoren welche die Abgasgrenzwerte der EG-Richtlinie 2003/44/EG für 4-Takt Motoren nicht erfüllen, können nicht mehr zugelassen werden. zudem könnte mit ein bisschen fantasie ein
modellboot ein schwimmendes gerät sein ?????? auslegungssache???

gruss haempu
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Re: Verbot der 2 Takter in der Schweiz??

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Gepostet: 05.11.2012 - 06:52 Uhr  ·  #6
Das es eines Tages ein "aus" für die Zerknalltreiberlinge in unserem Hobby gibt, haben hoffentlich die meisten im Hinterkopf. Man beachte nur mal die aktuelle Situation in der Schweiz bezüglich Fahrplätze / Gewässer etc. Es wird einfach zu eng hier.
Da werden Vorschriften kommen falls noch nicht vorhanden. Braucht nur ein einziger der da die Initialzündung gibt und etwas verbieten will. Beispiel(e) für so etwas haben wir ja schon.

Und auch wenn wir da ein Schlupfloch im Gesetz finden, ein fahren im "Graubereich" wird wohl jedem auf die Stimmung drücken, dass ist einfach nicht das gleiche.

Und nochwas, wenn das so ausgelegt wird das unser Hobby unter das Schifffahrtsgesetz fällt, haben wir noch ganz andere Probleme als nur die 2-Takter. Ich sag jetzt mal "Uferzone und Geschwindikeit"....
Ich bau jetzt mal Elektrisch auf, was ja bei mir schon viel heist... Und dann wird weitergefahren bis.... ? 8) 🍿 Mal schauen was da kommt.
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Gepostet: 05.11.2012 - 21:31 Uhr  ·  #7
hi märku

jo genau. i warte uf dä tag wo si aui seee uspumpe dass sie no meh
wohnige für die usländische fachchräft cheu boue. :wallb: :wallb:
säge darfsch jo nüt. süsch bisch usländerfindlich oder e rassehasser.
aber es zeigt wider. dr james schwarzebach het rächt gha, obwohl denn
aui gmeint hei er sig e dubel.

gruess haempu
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